Diese konkrete Bedrohung liegt an
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Anflüge zur Nordbahn

über den Süden des OT Großbeeren und den OT Diedersdorf

Abflüge von der Nordbahn am Tag

über den OT Diedersdorf und den südlichen Teil des OT Großbeeren
(Festlegung von Flugverfahren durch die DFS vom 26.01.2012)
bei Erreichen einer Flughöhe von 1.500 m können die Piloten bereits vor dem OT Großbeeren nach Norden abbiegen und den OT Großbeeren überfliegen

Abflüge von der Nordbahn in der Nacht

über Birkholz sowie die OT Kleinbeeren, Heinersdorf und Großbeeren
(aufgrund Urteil OVG Berlin-Brandenburg vom 19.09.2013, bestätigt durch das BVerwG vom 12.11.2014) bei Erreichen einer Flughöhe von 1.500 m können die Piloten bereits vor dem OT Großbeeren nach Süden abbiegen und die OT Kleinbeeren und Großbeeren überfliegen

Lärmteppisch über Grossbeeren