Schallschutzbetrug am BER faktisch vom Gericht bestätigt

  • Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg jetzt endlich an die Kandare nehmen


    Seit der Entscheidung für den Standort Schönefeld für den Flughafen BER geht die Kritik nicht nur dahin, dass ein prinzipiell ungeeigneter Standort gewählt worden ist, sondern, dass die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) und die Politik den Fluglärm als ein die Gesundheit schädigendes Problem kleinreden.


    Seit Beginn des Schallschutzprogramm durch die FBB in den 2009/2010 wird von Bürgern, Bürgermeistern, zahlreichen Bürgerinitiativen und dem Landtagsabgeordneten Christoph Schulze (parteilos) immer wieder vorgetragen, dass der Flughafen die vom Fluglärm betroffenen Menschen übervorteilt, manche meinen auch „betrügt“.


    2013 wurde erstmalig vom Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg (OVG) festgestellt, dass der Flughafen beim Schallschutz betrügt (https://www.berlin.de/gerichte…ssemitteilung.423085.php9. Die Brandenburger Landesregierung von SPD und Linkspartei hatte dazu nichts zu sagen, sondern ließ auch danach dem Flughafen beim Schallschutz freie Hand. In der Folge urteilte das OVG zum 2. Male, dass der Flughafen im Hinblck auf die Entlüftung der schallgedämmten Gebäude nicht korrekt arbeitete und verurteilte die FBB im sogenannten „Schalldämmlüfter“-Urteil dazu, ihre Praxis beim Schallschutz grundlegend umzustellen (https://www.berlin.de/gerichte…essemitteilung.474525.php).


    Auch diese OVG Entscheidungen reichten weder bei der Brandenburger Politik noch bei der FBB aus, ihr unrechtmäßiges Handeln zu überdenken und den betroffenen Bürgern den Schallschutz zukommen zu lassen, der ihnen zusteht.


    Seit 2015 wurde im Sonderausschuss BER (SBER) im Brandenburger Landtag in der 6. Wahlperiode immer wieder die Schallschutzpraxis der FBB im Hinblick auf Raumhöhen, Außendämmung, Wohnküchen und Wintergärten zur Sprache gebracht und kritisiert. Die Landesregierung und die Abgeordneten von SPD und Linkspartei im Landtag Brandenburg ließen trotzdem der FBB freie Hand, obwohl die FBB sich konsequent querlegte und den Bürgern angemessenen Schallschutz bei Wohnküchen und Wintergärten verweigerte.


    Weil die Landesregierung durch Tatenlosigkeit glänzte, mussten einzelne Betroffene die FBB beim OVG verklagen. Es kam, wie es kommen musste, am 3.7.2018 urteilte das OVG (OVG 6 A 1.17, 3.17 und 13.17), nun mal zum erneuten Mal, dass die FBB in rechtswidriger Art und Weise den Schallschutz verweigert (https://www.berlin.de/gerichte…essemitteilung.718357.php).
    Dazu sagt der Landtagsabgeordnete Christoph Schulze: “Es ist ein Unding, wie ein zu 100 Prozent in öffentlicher Hand befindliches Unternehmen wie die FBB, unter Duldung durch die Landesregierung, Behörden und Politik, die Bürger übervorteilt.


    Milliardenbeträge werden für die Fehlleistungen des Flughafenmanagements und der Politik in die FBB, durch Berlin, das Land Brandenburg und den Bund in die FBB reingeschossen.
    Bei den Bürgern und den berechtigten Schallschutzbetroffen wird mit jedem Cent für Schallschutz geknausert und die berechtigten Forderungen der Bürger werden mit unerträglicher Arroganz ignoriert und zurückgewiesen, wohlwissend, dass viele Bürger sich nicht trauen gegen den Flughafen zu klagen, das Geld für Klagen nicht haben oder resigniert haben.


    Ich fordere einen Runden Tisch von Landesregierung, der FBB und Vertretern der vom Fluglärm betroffenen Bürgern, wo endlich gemeinsam ein Gesundheit verträglicheres Schalschutzkonzept festgezurrt wird.


    Ich erwarte und verlange, dass die Landesregierung, insbesondere die zuständige Ministerin Schneider, die zuständigen Behörden, jetzt endlich mit ihrem unerträglichen „Nichts-Tun“ und ignorieren des Problems aufhören und die FBB verpflichtend an die Kandare nehmen.


    Ich beantrag heute bei der Präsidentin des Landtages und der Vorsitzenden des Sonderausschusses BER eine Sondersitzung der SBER.“



    Pressemitteilung von Herrn Christoph Schulze, MdL, parteilos, im Landtag Brandenburg zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg vom 3.7.2018